Hemelinger

• 1 Name und Entstehung

o 1.1 Gegründet wurde der Club am Pfingstdienstag im Jahre 2007
von Marcus Nordbruch, Sven Cordes, Michael Sokoll.

o 1.2 Der Name des Clubs ist „Die Schuerzenjaeger“.

o 1.3 Hintergrund für die Namensgebung ist das alle 3 Gründungsmitglieder
an diesem Tag hinter Kellner-schürzen hergejagt sind
und sie erfolgreich bekommen haben.

• 2 Aufgaben


o 2.1 Der Gildeclub „Die Schuerzenjaeger“ untersteht der
Wildeshauser Schützengilde von 1403.

o 2.2 Die Aufgaben des Clubs sind in erster Linie die Traditionen der
Wildeshauser Schützengilde von 1403 zu Ehren, der Gemeinschaft
der Gilde zu dienen und das Gildefest gemeinsam mit dem
Kammeraden zu feiern.

o 2.3 Den Statuten der Wildeshauser Schützengilde von 1403
und der Schuerzenjaeger ist bedingungslos Folge zu leisten.

o 2.4 Die Teilnahme an der Frackprobe und an den Feierlichkeiten
an Pfingstdienstag ist absolute Pflicht. Eine Nichtteilnahme ist
nur möglich bei einer Abmeldung 24Std vor dem Treffen
mit einer sehr guten Entschuldigung.

• 3 Struktur und Mitgliedschaft

o 3.1 Die Mitgliedschaft kann jedes ordentliche Mitglied
der Wildeshauser Schützengilde von 1403 beantragen.
Der Antrag auf Mitgliedschaft muss spätestens 4 Wochen vor Pfingstheiligabend mündlich bei einem vollwertigen Mitglied eingehen.
Der Anwärter erhält den Praktikantenstatus.

o 3.2 Der Praktikantenstatus läuft grundsätzlich von einem
am Gildeumzug teilgenommenen Pfingstfest bis zur nächsten Frackprobe.

o 3.3 Über die Aufnahme der Praktikanten als vollwertiges Mitglied
wird bei der Frackprobe abgestimmt.

o 3.4 Praktikanten haben den Weisungen der vollwertigen
Mitglieder Folge zu leisten.

o 3.5 Vorschläge gelten als angenommen sofern eine
2/3 Mehrheit erreicht wird.

o 3.6 Stimmberechtigt sind nur die vollwertigen Mitglieder.
Praktikanten haben kein Stimmrecht.

o 3.7 Jedes Mitglied der Schürzenjäger muss das komplette
Wildeshauser Lied, ohne Hilfsmittel, singen können.

o 3.8 Grundsätzlich ist zu Terminen der Schürzenjäger jedes Mitglied
ob Vollwertiges oder Praktikant automatisch angemeldet.

o 3.9 Abmeldungen zu einem Schürzenjäger Treffen werden nur anerkannt
wenn sie schriftlich oder mündlich mindestens 24 Stunden
vor dem Termin bei einem vollwertigen Mitglied getätigt werden.

• 4 Kleiderordnung


o 4.1 Am Pfingstdienstag ab spätestens 13Uhr und zur offiziellen
Frackprobe gilt die Kleiderordnung gemäß den Statuten der
Wildeshauser Schützengilde von 1403.
Zusätzlich tragen die vollwertigen Mitglieder ihre erbeuteten Schürzen.
Dies gilt auch für Praktikanten sofern diese bereits eine haben.

Das Bedeutet:

• Schwarzer Frack, Gehrock, Schwalbenschwanz oder ähnliches.
( Ein Jackett reicht nicht aus.)

• Schwarze Schuhe mit Schwarzen Socken

• Weißes Hemd mit Schwarzer Fliege

• Schwarzer Zylinder mit Blumen Geschmückt

• Holzgewehr mit Blumen Geschmückt

o 4.2 Nach Absprache kann das Gewehr zur Frackprobe weggelassen werden.

o 4.3 Der Papagoi muss von Pfingstheiligabend bis zum Sonntag nach
dem Kinderschützenfest, auf öffentlichen Veranstaltungen und Treffen,
stets getragen werden.
Gleiches gilt selbstverständlich auch für jegliche andere Zusammenkünfte
der Schürzenjäger (Frackprobe, Gipfeltreffen, Abfrackparty etc.).

o 4.4 Praktikanten haben die Aufgabe in der Zeit von Pfingstheiligabend
bis zum Einmarsch am Pfingstdienstag sich eine Schwarze
Kellnerschürze zu besorgen.

Nicht erlaubt dabei ist: Ausleihen, Kaufen in einem Geschäft, Stehlen

o 4.5 Der Zylinder darf maximal mit einem Aufkleber beklebt sein.

o 4.6 Jedes Teil der Kleidung am Pfingstdienstag und zur Frackprobe
muss in einem einigermaßen guten Zustand sein.

• 5 Geld und Strafen


o 5.1 Das Geld aus der Kasse, welches aus Jahresbeiträgen,
Einstandszahlungen und Strafgeldern besteht,
wird nur für Club interne Notwendigkeiten verwendet.

o 5.2 Der Kassenwart kann zu jederzeit von jedem vollwertigem
Mitglied geprüft werden.

o 5.3 Alle Mitglieder, auch die Praktikanten, müssen einen
Quartalsbeitrag von 30€ zahlen.

o 5.3.1 Die Beiträge müssen spätestens zum 15. des 2. Monats des laufenden
Quartals gezahlt werden. Für folgende Quartale kann auch im Voraus gezahlt
werden. Die Beiträge sind unaufgefordert dem Kassenwart zu übergeben.
Wird das Geld nicht fristgerecht, zum 15. des 2. Monats des laufenden Quartals
bezahlt wird eine Kiste Hemelinger Spezial fällig. Diese ist zum nächsten
Treffen (Unabhängig von der eigenen Anwesenheit!) bereit zu stellen.
Sollte dies nicht passieren ist eine weitere Strafkiste zum nächsten
Treffen fällig! Diese Strafe kann sich summieren.

Sollte der Quartalsbeitrag dann nicht innerhalb von
4 Wochen nach dem 15. des 2. Monats des laufenden Quartals bezahlt sein,
ist eine Strafe von 10€ fällig.

o 5.3.2 Bis zur Pfingstwoche muss jedes Mitglied und jeder Praktikant
mindestens 2 Quartalsbeiträge bezahlt haben.

o 5.4 Neue Mitglieder müssen einen Einstand in Höhe von 15€ zahlen.
Dieser wird nach der Abstimmung zum vollwertigen Mitglied fällig.

o 5.5 Unentschuldigtes Fehlen bei einem Treffen: 15€

o 5.6 Ab 5min Verspätung 5€

o 5.7 Nichteinhalten der Kleidervorschrift pro Mangel 2€

o 5.8 Verschütten von Alkohol pro Getränk 1€

o 5.9 Pinkeln an öffentliche Gebäude (Kirche Rathaus etc.) 2€

o 5.10 Gläser oder Flaschen irgendwo hinschmeißen 2€

o 5.11 Nichttragen oder gar verlieren der Schürze 20€

o 5.12 Streit zwischen Mitgliedern pro Person 2€

o 5.13 Der erstgeborene Sohn eines Schürzenjägers wird mit
50€ aus der Kasse beschenkt.

o 5.15 Schlafen auf internen Treffen, und im Festzelt 5€

o 5.16 Austreten aus der Formation während des Aus- und Einmarsches
ohne die Erlaubnis des Vorstandes 2€

o 5.17 Bei einem Fehlverhalten eines Mitgliedes, egal ob vollwertig
oder Praktikant, kann eine Strafe verhängt werden die nicht über
die Statuten geregelt wird.
Die Höhe wird vom Vorstand beschlossen, der Club muss diese
aber noch mit einer Abstimmung „absegnen“.

• 6 Sonstiges


o 6.1 Die Schuerzenjaeger verhalten sich stets freundlich gegenüber anderen
und vermeiden jeglichen Streit körperlicher und verbaler Art.

o 6.2 Die Clubinternen Treffen werden ohne Freundin/Frau geplant
und abgehalten.

o 6.3 Bei der Abfrackparty werden folgende Posten vergeben:
2x Vorstand, Schriftführer, Kassenwart, Zeugwart.
Eine Wiederwahl zweier Mitglieder zum Vorstand im Folgejahr
ist nicht möglich.
Es muss mindestens 1 Jahr „Pausiert“ werden bevor man erneut
zum Vorstand gewählt werden kann.

o 6.3 Die Frackprobe findet den Samstag vor Himmelfahrt statt.

o 6.4 Die Abfrackparty findet den Samstag 2 Wochen nach
dem Kinderschützenfest statt